Luxemburg: bei Tokenisierung nun führend

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Digitale Assets, Kryptowährungen und Blockchain-Technologie werden immer mehr zu einem wichtigen Teil der Investmentwelt. Die Regulierung spielt hierbei eine große Rolle. Dabei gibt es staatlicherseits zwei Vorgehensweisen: pragmatisch und schnell oder bürokratisch und langsam. Luxemburg hat sich für den pragmatischen Weg entschieden – und führt so die Tokenisierung in der EU an.

Das Luxemburger Vorgehen lässt sich auf einen recht einfachen Nenner bringen: Für Token gilt prinzipiell das Gleiche wie für Wertpapiere. „Natürlich gibt es feine Unterschiede und Abwägungen, aber im Gros kann man das erstmal pauschal und plakativ so sagen“, erklärt Daniel Knoblach, Verwaltungsrat bei Fair Alpha. „Im Prinzip sind die Luxemburger hier wieder einmal wesentlich pragmatischer und flexibler in ihrer Gesetzesgestaltung und den Regulierungsmechanismen.“ Das gilt auch bei der Tokenisierung, wo virtuelle Werte einfach unter ein bestehendes Gesetz gepackt wurden.

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Foto: © shane – stock.adobe.com

So ist es erlaubt, entmaterialisierte Wertpapiere nach Luxemburger Recht zu begeben, virtuelle oder digitale Assets, die nach dem Gesetz vom 5. April 1993 zugelassen werden. „Bei diesen Wertpapieren handelt es sich aber ausschließlich um Security Token und nicht um Geld- oder Utilitytoken“, sagt Knoblach. Der Weg führte dabei über die Gesetzesvorlage 7637, das sogenannte Blockchain-II-Gesetz 2021, das am 21. Januar 2021 vom Parlament verabschiedet wurde.

Damit bietet Luxemburg einen regulatorischen Rahmen, der allen Seiten ein hohes Maß an Verlässlichkeit bietet. Anders als etwa in Malta, wo der Rechtsrahmen eher den Emittenten der digitalen Assets zugutekommt, werden durch das Luxemburger Vorgehen auch die Rechte der Anleger berücksichtigt. „Es geht letztlich ja darum, digitale Assets und die Technologie für den Umgang mit ihnen aus einer Nische der Techies herauszuholen“, so Knoblach.

Grundsätzlich lassen sich klassische und digitale Vermögenswerte maßgeschneidert verbriefen, tokenisieren und somit handelbar machen. „Eine leichtere Übertrag- und Handelbarkeit hat enorme Vorteile – beispielsweise bei der Tokenisierung von Fondsanteilen, welche aktuell oftmals erst nach aufwendigen und langwierigen Zeichnungsprozessen erworben werden können“, so Knoblach. „Darüber hinaus wird die Finanzbranche durch diese Entwicklung gezwungen, sich neu aufzustellen“, sagt Knoblach. „Durch die Blockchain und den damit verbundenen Sicherheitsmechanismus werden in naher Zukunft möglicherweise Institutionen nicht mehr benötigt, die zurzeit noch unverzichtbar in der Wertschöpfungskette sind.“ Das könnten Abwicklungs- und Verwahrgesellschaften sein oder bestimmte Dienstleistungen der Banken.

Nicht zuletzt bringt die Technologie ein zusätzliches Maß an Transparenz in den Markt, da alle Vorgänge jederzeit einsehbar und nachvollziehbar sind. Dazu gehört, dass Anleger ihre Identität gegenüber den Emittenten und Behörden bestätigen. „Die wilde Freiheit, die manche Kryptowährung so attraktiv gemacht hat, ist nichts für Institutionelle“, sagt Knoblach. „Die Tokenisierung hilft sehr dabei, die Vorgehensweisen zum Geldwäscheschutz und zur Kundenidentifikation zu vereinfachen.“ Über die Blockchain-Technologie ist eine schon lange angestrebte Vereinheitlichung und Standardisierung der Verfahren ebenfalls leicht möglich – mit Kosteneinsparungen auf allen Seiten.

Luxemburg hat mit seiner pragmatischen Vorgehensweise hier die Tür aufgestoßen, auch um im laufenden Betrieb noch bestehende Lücken der Regulierung aufzudecken und zu beheben. Die anderen EU-Staaten werden folgen müssen.

Dieser Beitrag erschien ursprünglich auf www.bondguide.de

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