RE: Notwehr: Wann darf ich mich wie wehren?

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Gute Übersicht!
Einzige Anmerkung f. Österreich: Dort ist meines Wissens die Ehre kein notwehrfähiges Gut. Also eine Beleidigung rechtfertigt niemals eine Notwehr.

Am wichtigsten, da das die wenigsten wissen, ist, dass der Angriff des Täters nicht schon stattgefunden haben muss ("man darf nur zuückschlagen"), sondern auch nur wie Du richtig schreibst "unmittelbar bevorsteht". Aber die Richter haben da einen ziemlichen Spielraum und man sollte in jedem Fall einen guten Anwalt haben.



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